Das Mindesthaltbarkeitsdatum
In Deutschland werden Unmengen an genießbaren Lebensmitteln entsorgt. Dafür gibt es zahlreiche Gründe wie gesetzliche Vorschriften und Handelsnormen, die vor allem auf der Angebotsseite für vermeidbaren Ausschuss sorgen. Andererseits werden viele Lebensmittel aussortiert, weil sie nicht der optischen Norm entsprechen oder das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten haben. 82 Kilo genießbare Lebensmittel sind es, die wir in Deutschland jährlich pro Kopf wegwerfen.
Ein Grund für Lebensmittelverschwendung ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Sowohl Händler als auch Verbraucher lassen sich durch das MHD oft in die Irre führen. Sie geben Lebensmittel z.B. nicht mehr an soziale Einrichtungen wie die Tafeln ab und werfen sie ohne weitere Prüfung in den Müll.
Doch das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verbrauchsdatum! Das MHD gibt lediglich an, bis zu welchem Zeitpunkt ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften wie Geruch, Farbe und Geschmack behält. Es bedeutet also keineswegs, dass das Lebensmittel verdorben ist.
Leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch oder Fisch sind dagegen mit einem Verfallsdatum gekennzeichnet („zu verbrauchen bis…“). Lebensmittel mit erreichtem Verbrauchsdatum dürfen nicht mehr verzehrt oder in Umlauf gebracht werden.
Für Lebensmittel mit überschrittenem MHD dagegen gilt: Verlassen Sie sich auf Ihre Sinne! Prüfen Sie Aussehen, Geruch, Konsistenz und Geschmack selbst. Viele Lebensmittel sind noch Tage, Wochen oder gar Monate über das MHD hinaus genießbar. Die Tafeln setzen sich für einen informierten und selbstbewussten Umgang mit dem MHD ein, um unnötige Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.
Irrtum: Mindesthaltbarkeit
Ein kurzes Video zeigt, wie Verbraucherinnen und Verbraucher als Lebensmittelretter im eigenen Haushalt aktiv werden können.